Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, mit denen Bürger im Alltag in Berührung kommen können. Hierzu zählen insbesondere Vorwürfe wegen Körperverletzung, Diebstahls, Betrugs, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruchs.
Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder der Erhalt einer polizeilichen Vorladung kann erhebliche Unsicherheiten und Belastungen mit sich bringen. In dieser Situation ist es wichtig, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und keine Angaben zur Sache zu machen, ohne die rechtliche Situation sorgfältig geprüft zu haben.
Ich vertrete Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmittelverfahren. Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.