Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und betrifft insbesondere Konflikte im laufenden oder beendeten Arbeitsverhältnis.

KasmiLaw konzentriert sich im Arbeitsrecht auf drei zentrale Bereiche: Kündigungen, Abmahnungen und Lohnansprüche.

Bei einer Kündigung ist besondere Eile geboten. Arbeitnehmer haben nur eine kurze Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist daher entscheidend, um Ihre Rechte zu sichern und mögliche Ansprüche auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung nicht zu verlieren.

KasmiLaw prüft Kündigungen sofort, bewertet die Erfolgsaussichten einer Klage und leitet umgehend die erforderlichen rechtlichen Schritte ein.

Die Leistungen im Arbeitsrecht im Überblick:
  • Prüfung von Kündigungen und Erheben der Kündigungsschutzklage
  • Verteidigung gegen Abmahnungen
  • Durchsetzung offener Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Verhandlung von Abfindungen