Strafanzeige und Strafantrag
Wer Opfer einer Straftat wird, hat die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu erstatten oder in bestimmten Fällen einen Strafantrag zu stellen.
Während eine Strafanzeige formlos von jeder Person eingereicht werden kann, ist der Strafantrag in bestimmten Delikten zwingende Voraussetzung für die Strafverfolgung – etwa bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung.
Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Der Strafantrag ist an gesetzlichen Fristen gebunden. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden. Ferner können nur Betroffene der Straftat einen solchen Strafantrag stellen.
KasmiLaw unterstützt Sie dabei, diese Fristen sicher einzuhalten und Ihre Rechte von Beginn an korrekt wahrzunehmen.
Leistungen bei Strafanzeige und Strafantrag im Überblick:
- Prüfung, ob eine Strafanzeige oder ein Strafantrag sinnvoll und erforderlich ist,
- Fristwahrung bei Strafanträgen und rechtssichere Einreichung,
- Formulierung und Einreichung bei Polizei oder Staantsanwaltschaft,
- Eischätzung der Erfolgsaussichten eines Ermittlungsverfahrens und
- Begleitung im weiteren Strafverfahren
Eine frühzeitige und rechtlich saubere Vorgehensweise ist entscheidend, um ein Strafverfahren wirksam in Gang zu setzen.